EU-Richtlinie und österreichisches Recht


Die gesetzlichen Rahmenbestimmungen zielen darauf ab, dass der Zahlungsverkehr im Europäischen Binnenmarkt kundenfreundlicher und einheitlicher wird.

Überweisungen sollen dadurch schneller und günstiger werden, Gebühren transparent dargestellt werden, die Abwicklung EU-weit einheitlich, leicht nachvollziehbar und einklagbar werden.

 

Die EU hat zu diesem Zweck einen gemeinsamen Rechtsrahmen in Form der Payments Service Directive (PSD) geschaffen. Diese wurde als Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG) per 1. November 2009 in österreichisches Recht übernommen.

Eine Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte aus dem ZaDiG

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