Embargobestimmungen


Grundsätzliches

Prinzipiell sind drei Arten von Sanktionsmaßnahmen zu unterscheiden:

  1. Maßnahmen der Vereinten Nationen (UNO) durch Resolution (nach Implementierung in nationales Recht Bsp.: DL 4/91 der OeNB – Irak).
  2. Maßnahmen der Europäische Union (EU), z. B.: Milosevic und Personen seines Umfeldes.
  3. Exterritoriale Maßnahmen durch Drittländer, z. B.: Mitteilungen der OFAC (Office of Foreign Assets Control) der U.S.A. 
Die unter lit 1. und 2. genannten Maßnahmen sind von allen natürlichen bzw. juristischen Personen in Österreich zu befolgen.


Aktuelles

Derzeit sind unterschiedliche Maßnahmen in Form des Einfrierens von Geldern in Kraft. 


Unterstützung und Ansprechpartner

Für weitere Auskünfte und Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der 

Rechtsabteilung der Oesterreichischen Nationalbank gerne zur Verfügung:

Kontakt-Telefon:  01 / 404 20 – 7304 (Sekretariat)  und  01 / 404 20 – 6008