Einheitlicher, europäischer Zahlungsverkehrsraum – SEPA


Welche EU-Vorgaben SEPA erfüllt und wie Sie als Konsument davon profitieren können erfahren Sie in diesem Bereich.


In den nächsten Jahren werden die Verfahren und Datenformate, mit denen Geldinstitute in ganz Europa untereinander ihre Zahlungen austauschen, weiter an einen gemeinsamen Standard angepasst. Angestrebt wird ein einheitlicher, europäischer Zahlungsverkehrsraum, genannt SEPASingle Euro Payments Area.

 

An SEPA teilnehmende Länder sind die 27 EU-Länder1) zuzüglich Norwegen, Island, Liechtenstein und die Schweiz.

 

Für die Abwicklung von grenzüberschreitenden Überweisungen, Einziehungsaufträgen und Kartenzahlungen in Euro (Transaktionen mit Bankomat- und Kreditkarte) werden einheitliche technische und rechtliche Standards geschaffen.

 

SEPA entspricht somit auch der EU-Richtlinie für den einheitlichen europäischen Rechtsrahmen für den Zahlungsverkehr (PSD – Payments Service Directive), die für die Zukunft unter anderem noch kürzere Durchführungszeiten von Überweisungen und mehr Rechte für die Konsumenten vorsieht.

 

Für Bankgeschäfte innerhalb der Länder des SEPA-Raums werden sich für Verbraucher einige Vorteile ergeben.

So bringt z. B. das SEPA-Einzugsverfahren eine einheitlich längere Einspruchsfrist bei strittigen bzw. nicht autorisierten Einzügen (8 Wochen ab Einzugsdatum) und einen exakten Fälligkeitstermin für einen Einzug. Die Kunden wissen also in Zukunft den exakten Tag der Kontobelastung bei Einziehungsaufträgen. Dieses Service wird voraus-sichtlich ab 1. November 2009 zur Verfügung stehen. 

 

Die bisher verwendeten, unterschiedlichen Formulare für Überweisungen (Erlagschein, Zahlschein, Überweisung, EU-Standard-Überweisung) werden vereinheitlicht. Der seit Mitte 2008 ausgegebene neue Beleg „Zahlungsanweisung“kann sowohl für Inlandszahlungen als auch für grenzüberschreitende Euro-Zahlungen gleichermaßen verwendet werden. 

 

Mehr zum Thema SEPA erfahren Sie hier auf der OeNB-Website und auch unter www.stuzza.at

1) EU-Länder – Stand per Dezember 2008: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern