Neuer Beleg Zahlungsanweisung


Welche Felder sind neu? Können Sie z. B. Zahl- und Erlagscheine weiterverwenden?


Um einen einheitlichen, europäischen Zahlungsverkehrsraum zu unterstützen, geben die österreichischen Geldinstitute seit Mitte 2008 einen neuen Beleg für Euro-Überweisungen aus: die „Zahlungsanweisung“.

 

Er wird voraussichtlich bis Ende 2012 die bisher gebräuchlichen Vordrucke Zahlschein, Erlagschein, Überweisung und EU-Standard-Überweisung ablösen. Bis dahin können auch die "alten" Überweisungsbelege weiter verwendet werden.

 

Einer für alles – für Inlandszahlungen und die meisten europäischen Länder

Mit der Zahlungsanweisung können Sie Euro-Überweisungen innerhalb Österreichs und in die Länder des SEPA-Raums (das sind die 27 EU-Länder1) zuzüglich Norwegen, Island, Liechtenstein und die Schweiz) durchführen.


Der neue Beleg Zahlungsanweisung


Neuer Beleg Zahlungsanweisung

Seine Merkmale:
- IBANersetzt Kontonummer bei Begünstigter und Auftraggeber
-  Empfängerbank wird nur mehr als
BICdargestellt, Bankleitzahl fällt weg.

1) EU-Länder – Stand per Dezember 2008: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern