Welche Felder sind neu? Können Sie z. B. Zahl- und Erlagscheine weiterverwenden?
Neuer Beleg Zahlungsanweisung
Um einen einheitlichen, europäischen Zahlungsverkehrsraum zu unterstützen, geben die österreichischen Geldinstitute seit Mitte 2008 einen neuen Beleg für Euro-Überweisungen aus: die „Zahlungsanweisung“.
Er wird voraussichtlich bis Ende 2012 die bisher gebräuchlichen Vordrucke Zahlschein, Erlagschein, Überweisung und EU-Standard-Überweisung ablösen. Bis dahin können auch die "alten" Überweisungsbelege weiter verwendet werden.
Einer für alles – für Inlandszahlungen und die meisten europäischen Länder
Mit der Zahlungsanweisung können Sie Euro-Überweisungen innerhalb Österreichs und in die Länder des SEPA-Raums (das sind die 27 EU-Länder1) zuzüglich Norwegen, Island, Liechtenstein und die Schweiz) durchführen.
Der neue Beleg Zahlungsanweisung

Seine Merkmale:
- IBANersetzt Kontonummer bei Begünstigter und Auftraggeber
- Empfängerbank wird nur mehr alsBICdargestellt, Bankleitzahl fällt weg.
1) EU-Länder – Stand per Dezember 2008: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern
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