IBAN und BIC erfüllen als genormte Codes alle Vorgaben des elektronischen Zahlungsverkehrs.
Warum IBAN und BIC bei Überweisungen verwenden?
Banken übermitteln einander Kundenüberweisungen in elektronischer Form. Das macht die Zahlungen automatisch lesbar, – eine schnelle, sichere und kostensparende Durchführung wird damit ermöglicht.
Voraussetzung dafür ist eine einheitliche „technische Sprache“, die alle Softwareprogramme der Banken gleichermaßen lesen und verarbeiten können.
IBAN und BIC erfüllen als genormte Codes diese Vorgabe. Werden sie richtig angegeben, können manuelle Nachbearbeitungen von Überweisungen praktisch ausgeschlossen werden, die andernfalls zu erheblichem Spesenaufwand für die Kunden führen könnten.
Ausschließlich IBAN und BIC bei neuem Beleg Zahlungsanweisung
Der neue Beleg „Zahlungsanweisung“ ist sowohl für Zahlungen innerhalb Österreichs als auch für grenzüberschreitende Zahlungen in den europäischen SEPA-Raum gleichermaßen gültig.
Für Überweisungen innerhalb Österreichs geben Sie nur mehr jeweils die IBAN für Auftraggeber und Empfänger an, die Angabe der Bankleitzahl fällt somit weg.
Für Überweisungen in den europäischen SEPA-Raum geben Sie zusätzlich die Daten der Empfängerbank als BIC an.
Die Zahlungsanweisung trägt somit zu einem einheitlichen, automatisierten Zahlungsverkehrsraum in Europa bei.
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