Unter welchen Voraussetzungen ist meine Auslandsüberweisung genauso günstig wie eine Inlandsüberweisung?
Überweisungsgebühren
Mit den beleghaften oder elektronischen Formaten „Zahlungsanweisung“ und „EU-Standardüberweisung“ können Sie Euro-Zahlungen in jedes Land der EU zu den gleichen Kosten wie entsprechende Inlandsüberweisungen tätigen.
Grundlage dafür ist die Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.9.2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft.
Voraussetzung dafür ist, dass die Zahlung bestimmte Kriterien erfüllt:
- Überweisungswährung ausschließlich Euro
- Höchstbetrag EUR 50.000,--
- das Konto des Empfängers wird in einem EU-Land geführt
- IBAN und BICdes Empfängers sind korrekt angegeben
- Überweisungsgebührenwerden zwischen Auftraggeber und Empfänger geteilt:
(Spesenoption „SHA“ (von „shared – geteilt): jeder zahlt die von seinem Zahlungsdienstleister erhobenen Spesen. Der Überweisungsbetrag darf nicht um etwaige Spesen gekürzt werden. Auftraggeber und Empfänger müssen daher – sofern keine Währungsumrechnung erfolgt – jeweils die von ihren Banken in Rechnung gestellten Gebühren zahlen).
Weitere Informationen zur EU-Standardüberweisung finden Sie auch unter www.stuzza.at
Achtung!
Aufträge, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen (z. B. über EUR 50.000,--, wenn die IBAN nicht richtig angegeben ist,…), verlieren den Status (siehe z. B. Art. 4 Abs. 3 VO Nr. 924/2009) einer kostengünstigen EU-Standardüberweisung und können als herkömmliche Auslandsüberweisungen durchgeführt und entsprechend höher vergebührt werden!
Spesenoptionen
Bei Überweisungen, bei denen keine Währungsumrechnung erfolgt, also z. B. EUR – EUR, USD – USD, CHF – CHF, usw., ist gemäß § 27 Abs. 5 Zahlungsdienstegesetz ausschließlich die Spesenteilung = SHA zwischen Auftraggeber und Begünstigtem entsprechend den von ihrem jeweiligen Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelten vorgesehen.
Bei Überweisungen, bei denen eine Währungsumrechnung erfolgt, z. B. EUR – USD, EUR – YEN, EUR – CHF, usw., stehen Ihnen 3 Spesenoptionen zur Verfügung:
Spesenvariante inländische Gebühren ausländische Gebühren
zu Lasten zu Lasten
spesenfrei für Auftraggeber Auftraggeber
Begünstigten = OUR
spesenfrei für Begünstigter Begünstigter
Auftraggeber = BEN
Spesenteilung = SHA Auftraggeber Begünstigter
(von „shared“ – geteilt)
Die Höhe der inländischen Gebühren entnehmen Sie bitte den Konditionen Ihrer kontoführenden Bank.
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