Nationalbank

Wer trifft in der OeNB die Entscheidungen?


Mit mehr als 900 Mitarbeitern zählt die OeNB zu den schlanksten Notenbanken im ESZB-Vergleich. Die Bereiche sind in acht Hauptabteilungen zusammengefasst, die wiederum vier Ressorts zugeteilt sind. Die Organe der OeNB sind die Generalversammlung, der Generalrat und das Direktorium.

 

Die Generalversammlung

entspricht der Hauptversammlung bei Aktiengesellschaften.Sie genehmigt u. a. den Jahresabschluss, entscheidet über die Verwendung des bilanzmäßigen Überschusses und die Festsetzung des an die Aktionäre zu verteilenden Gewinnanteils. Außerdem ist sie für die Wahl von sechs Mitgliedern des Generalrats und der Rechnungsprüfer zuständig.

 

Der Generalrat

überwacht jene Geschäfte der OeNB, die nicht in den Aufgabenbereich des ESZB fallen, und berät das Direktorium bei Angelegenheiten der Geschäftsführung und der Währungspolitik. Der Generalrat besteht aus dem Präsidenten, einem Vizepräsidenten und zwölfweiteren Mitgliedern. Präsident, Vizepräsident und sechs weitere Mitglieder werden von der Bundesregierung auf die Dauer von fünf Jahren ernannt. Die restlichen sechs Mitglieder des Generalrats werden von der Generalversammlung gewählt.

 

Das Direktorium

leitet den gesamten Dienstbetrieb und führt die Geschäfte der OeNB. Bei der Verfolgung der Ziele und Aufgaben des ESZB ist das Direktorium unabhängig, hat aber entsprechend den Leitlinien und Weisungen des EZB-Rates zu handeln.

Das Direktorium besteht aus dem Gouverneur, dem Vize-Gouverneur und zwei weiteren Mitgliedern. Die Direktoriumsmitglieder werden vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung für die Dauer von fünf Jahren ernannt. 

 

Die Bestimmungen, die im Nationalbankgesetz für die Beschlussorgane der OeNB festgehalten sind, zeigen deutlich, wie viel Gewicht dem Schutz vor Eingriffen von außen beigemessen wird:

  • Die Mitglieder des Direktoriums dürfen keiner Tätigkeit nachgehen, die ihre Unabhängigkeit beeinträchtigen würde.

  • Die Mitglieder des Generalrats und des Direktoriums können nur aus ganz bestimmten, im Nationalbankgesetz aufgelisteten Gründen vor Ablauf ihrer fünfjährigen Amtszeit abberufen werden. Das soll willkürlichen, vorzeitigen Amtsenthebungen vorbeugen.

  • Der Gouverneur ist in seiner Funktion als EZB-Ratsmitglied weder an Beschlüsse des Generalrats noch des Direktoriums gebunden.

„Beschlüsse und Entscheidungen der OeNB werden von Generalversammlung, Generalrat und Direktorium gefasst. An der Spitze des Direktoriums steht der Gouverneur. Als Mitglied des EZB-Rats ist er gleichzeitig ein Entscheidungsträger des Eurosystems.“

 

 

OeNB Organisationsplan

Stand per 1. September 2009 



          
Präsident
Dkfm. Dr. Claus J. Raidl
Vizepräsident
Mag. Max Kothbauer
Referat des Generalrats
 
Direktorium
Ressort Notenbankpolitik
Gouverneur
Univ.-Prof. Dr. Ewald Nowotny
Innenrevision
 
Hauptabteilung
Kommunikation, Planung und Personal
Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit
Abteilung für Planung
und Controlling
Personalabteilung
 
Hauptabteilung Volkswirtschaft
Abteilung für volks­wirtschaftliche Analysen
Abteilung für volks­wirtschaftliche Studien
Abteilung für Integrationsangelegenheiten und Internationale Finanzorganisationen
Abteilung für die Analyse wirtschaftlicher Entwicklungen im Ausland
Repräsentanz Brüssel
 
Hauptreferat Zukunftsfragen und Zentralbankentwicklung
Ressort Rechnungswesen, Informationsverarbeitung und Zahlungsverkehr
Vize-Gouverneur
Mag. Dr. Wolfgang Duchatczek
 
Hauptabteilung Organisation und Informationsverarbeitung
Abteilung für Organisation und IT‑Governance
IT-Development
IT-Operations
 
Hauptabteilung Hauptkasse und Zahlungsverkehr
Abteilung für Bargeld- und Zahlungsverkehrssteuerung
Banknoten- und Münzenkasse
Zahlungsverkehrsabteilung
Web- und Druck-Service
Zweiganstalt Österreich Nord
Zweiganstalt Österreich Süd
Zweiganstalt Österreich West
 
Hauptabteilung Rechnungswesen
Abteilung Bilanzierung und Risikoüberwachung Treasury
Abteilung Zentralbuchhaltung
Ressort Finanzmarktstabilität, Bankenaufsicht und Statistik
Direktor
Mag. Andreas Ittner
 
Hauptabteilung Finanzmarktstabilität und Bankenprüfung
Abteilung für Finanzmarktanalyse
Abteilung für Bankenanalyse und Strategie
Abteilung für Bankenanalyse
Abteilung für Banken­revision – Groß­banken
Abteilung für Bankenrevision
 
Hauptabteilung Statistik
Abteilung für Außenwirtschafts­statistik und Finanzierungsrechnung
Abteilung für Aufsichts- und Monetärstatistik
Kreditabteilung
Ressort Finanzmarkt­operationen, Beteiligungen und Interne Dienste
Direktor
Mag. Dr. Peter Zöllner
Rechtsabteilung
 
Hauptabteilung Treasury
Abteilung für
Treasury – Strategie
Treasury – Front Office
Treasury – Back Office
Beteiligungsverwaltung
Repräsentanz New York
 
Hauptabteilung Interne Dienste
Abteilung für Einkauf, Technik und Service
Abteilung für Sicherheitsangelegenheiten
Dokumentationsmanagement
und Kommunikationsservice