Nationalbank

Was ist das Europäische System der Zentralbanken
und welche Rolle hat die OeNB?


Das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) besteht aus der Europäischen Zentralbank (EZB) und den nationalen Zentralbanken aller EU-Mitgliedstaaten. Die nationalen Zentralbanken jener EU-Mitgliedstaaten, die bereits den Euro als gemeinsame Währung eingeführt haben, bilden zusammen mit der EZB das Eurosystem, das seit der Einführung des Euro als Währung am 1. Jänner 1999 eine einheitliche Geldpolitik betreibt. Somit ist die OeNB Teil des ESZB wie auch des Eurosystems und setzt die gemeinsam gefassten Beschlüsse in Österreich um.

 

Wem gehört die Europäische Zentralbank?

Die Europäische Zentralbank mit Sitz in Frankfurt/Main steht zur Gänze im Eigentum der nationalen Zentralbanken aller EU-Mitgliedstaaten. Die Anteile am Kapital der EZB wurden nach der Bevölkerungszahl und dem wirtschaftlichen Gewicht des jeweiligen Landes festgelegt. Entsprechend den Kapitalanteilen erfolgt auch die Verteilung des von der EZB erzielten Jahresgewinns, der an die nationalen Zentralbanken zurückfließt. Die OeNB hat der EZB auf Basis ihres Kapitalanteils Währungsreserven in Höhe von 1,16 Mrd Euro übertragen.Im Gegenzug wurde der OeNB eine verzinste Forderung gutgeschrieben.

 

Das ESZB wird von den Beschlussorganen der EZB geleitet: dem Rat der EZB, dem Direktorium der EZB sowie dem Erweiterten Rat der EZB.

 

Der EZB-Rat

ist das oberste Entscheidungsgremium innerhalb der EZB. Er besteht aus dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten der EZB, vier weiteren Mitgliedern des EZB-Direktoriums und den Gouverneuren der nationalen Zentralbanken der EU-Mitgliedstaaten, die den Euro als gemeinsame Währung eingeführt haben, darunter auch jenem der OeNB. Der EZB-Rat legt die Geldpolitik im Eurosystem fest und entscheidet u. a. über devisenpolitische Maßnahmen (Interventionen) und über die Verwaltung der EZB-Währungsreserven. Der EZB-Rat fasst seine Beschlüsse in der Regel mit einfacher Mehrheit, wobei jedes anwesende Mitglied eine Stimme besitzt. Die Stimme des OeNB-Gouverneurs hat also das gleiche Gewicht wie jene anderer Vertreter. Lediglich in Fragen der Kapitalausstattung, der Währungsreserven und der Gewinnverteilung besteht ein gewichtetes Stimmrecht, das sich nach den Kapitalanteilen richtet. Der EZB-Rat tagt zweimal im Monat, wobei jeweils nach der ersten Sitzung Anfang des Monats die Öffentlichkeit in einer Pressekonferenz über die geldpolitischen Entscheidungen informiert wird.

 

Das EZB-Direktorium

führt die laufenden Geschäfte der EZB, bereitet die Sitzungen des EZB-Rats vor und ist für die einheitliche Durchführung der Geldpolitik im Eurosystem gemäß den Leitlinien des EZB-Rats verantwortlich. In diesem Zusammenhang kann es den nationalen Zentralbanken Weisungen erteilen. Das Direktorium besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und vier weiteren Mitgliedern. Sie werden einvernehmlich von den Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten, die den Euro als gemeinsame Währung eingeführt haben, ernannt. Dem geht eine Empfehlung des EU-Ministerrats nach Anhörung des Europäischen Parlaments und des EZB-Rats voraus.

 

Der Erweiterte Rat

der EZB wirkt bei Themen mit, die für die noch nicht am Eurosystem teilnehmenden nationalen Zentralbanken von Bedeutung sind. Außerdem hat er im Rahmen gemeinschaftlicher Gesetzgebung beratende Funktion für die EZB.  Der Erweiterte Rat besteht aus dem Präsidenten und Vizepräsidenten der EZB sowie den Gouverneuren der nationalen Zentralbanken aller EU-Mitgliedstaaten.

 

 

Die Eigentümer der EZB

(Anteile der Nationalen Zentralbanken an der EZB)

Stand 2009


Eigentümer EZB

 

„Die OeNB ist eine der nationalen Zentralbanken der EU, die gemeinsam mit der EZB das Europäische System der Zentralbanken bilden. Sie ist weiters eine der gleichberechtigten nationalen Zentralbanken, die sich ab 1999 zum Eurosystem mit gemeinsamer Währung und Geldpolitik zusammengeschlossen haben. Sie ist für die Umsetzung der EZB-Beschlüsse in Österreich verantwortlich.“