Geldpolitik

Wie wird die Geldpolitik im Euroraum festgelegt?


Seit 1999 liegt die Zuständigkeit für die einheitliche Geldpolitik der Länder, die an der Europäischen Währungsunion teilnehmen, beim Eurosystem, also bei der Europäischen Zentralbank (EZB) und den Zentralbanken der mit Stand 1. 1. 2009 teilnehmenden 16 EU-Länder. Die geldpolitischen Beschlüsse trifft der EZB-Rat, dem auch der Gouverneur der OeNB angehört.

 

„Eurosystem“ und „Europäisches System der Zentralbanken (ESZB)“

  • Zum Eurosystem zählen die EZB und die Zentralbanken jener EU-Länder, die den Euro als gemeinsame Währung eingeführt haben. Für den Euroraum gilt die einheitliche Geldpolitik. Diesen bilden Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien und Zypern.

  • Zum Europäischen System der Zentralbanken zählen die EZB und die Zentralbanken aller 27 EU-Mitgliedstaaten.

Die nationalen Zentralbanken der EU-Mitgliedstaaten, die den Euro noch nicht eingeführt haben, sind nicht an den Beschlüssen zur einheitlichen Geldpolitik im Euroraum beteiligt. Sie verfügen weiterhin über ihre eigene Währung. Der Euroraum wird schrittweise um jene Länder erweitert werden, die die Voraussetzungen (wirtschaftliche und rechtliche Konvergenzkriterien) für die Teilnahme an der Währungsunion erfüllen.

 

Die Gouverneure der nationalen Zentralbanken des Eurosystems bestimmen als Mitglieder des EZB-Rates gemeinsam mit den sechs Mitgliedern des EZB-Direktoriums die Geldpolitik. Da die Gouverneure geldpolitische Entscheidungen für einen Währungsraum treffen müssen, der über die nationalen Grenzen hinausgeht, zählen die Aufbereitung von hochwertigen Entscheidungsgrundlagen für die Sitzungen des EZB-Rates und die Mitarbeit in den vorbereitenden Komitees und Arbeitsgruppen des Eurosystems zu den wesentlichen Aufgaben der nationalen Zentralbanken, wie der OeNB.

 

Prinzip 1 Mitglied – 1 Stimme im EZB-Rat

Die Stimme des OeNB-Gouverneurs im EZB-Rat wiegt genauso viel wie jene des Gouverneurs jeder anderen Zentralbank im Eurosystem, denn es gilt für alle geldpolitischen Fragen das Prinzip: ein Mitglied – eine Stimme. Beschlüsse im EZB-Rat erfolgen in der Regel mit einfacher Mehrheit der Mitglieder.

 

Weisungsfrei und unabhängig

Eine wichtige Voraussetzung für Preisstabilität ist, dass die Geldpolitik ihre geldpolitischen Entscheidungen frei und unabhängig von den Regierungen und anderen politischen Instanzen treffen kann. Daher verleiht der Vertrag von Maastricht (EU-Vertrag von 1993) der EZB und den nationalen Zentralbanken ein hohes Maß an Unabhängigkeit von politischer Einflussnahme. Es besteht ein Weisungsverbot der Regierungen gegenüber dem ESZB und seinen Entscheidungsgremien. Die Mitglieder der Beschlussorgane haben eine Mindestamtszeit und können nicht vorzeitig abberufen werden. Des Weiteren sind Zentralbankkredite an den öffentlichen Sektor untersagt.

 

Der Wirtschaftsgroßraum Europa (Europa-Karte: EU-Staaten, EU-Staaten mit Euro, Staaten mit aktivem EU-Beitrittsansuchen und sonstige Staaten) 


Europakarte

„Die geldpolitischen Entscheidungen im Euroraum werden vom EZB-Rat getroffen. Dieser umfasst die derzeit 16 Gouverneure der nationalen Zentralbanken im Eurosystem und die sechs Mitglieder des Direktoriums der EZB. Die Umsetzung der Geldpolitik erfolgt durch die nationalen Zentralbanken, in Österreich durch die OeNB.“