Die Mehrzahl der österreichischen Finanzinstitute bietet eine breite Leistungspalette an; manche sind aber auch auf bestimmte Bereiche oder Kundengruppen spezialisiert. Je nach Art ihrer Tätigkeit lassen sich Banken daher in zwei Kategorien unterteilen:
Universalbanken
betreiben alle gängigen Bankgeschäfte. Sie führen Konten, vergeben Kredite, wickeln Börsegeschäfte ab, helfen bei der Vermögensveranlagung usw. In Österreich zählt dazu die Mehrzahl der großen Institute wie UniCredit Bank Austria, Erste Group Bank oder BAWAG/P.S.K., aber auch die Raiffeisenbanken, Sparkassen,Volks- sowie die Landes-Hypothekenbanken.
Spezialbanken
betreiben nur bestimmte Bankgeschäfte, auf die sie sich spezialisiert haben. Dazu zählen etwa
Bausparkassen – zur Finanzierung von Wohnraumschaffung
Kapitalanlagegesellschaften (KAG) – zur Verwaltung von Investmentfonds
Kreditkartengesellschaften – zur Ausgabe und Verwaltung von Zahlungsmitteln wie Kreditkarten
die Oesterreichische Kontrollbank – zur Finanzierung und Haftungsübernahme von Exportgeschäften
Welche Art von Bank ist dieOesterreichische Nationalbank (OeNB)?
Die OeNB steht als Zentralbank an der Spitze der heimischen Banken. Sie achtet nicht nur auf die Umsetzung der im Rahmen des Eurosystems festgelegten Geldpolitik, sondern übernimmt auch die Versorgung der österreichischen Banken mit Geld. Die Kreditinstitute decken bei der Nationalbank ihren Bargeldbedarf und können sich bei der OeNB auch Geld in Form von Krediten ausborgen.
Banken werden in Österreich außerdem nach ihrer Rechtsform und nach ihrer sektoralen Zugehörigkeit unterschieden:
Einstufiger Sektor
Darunter fallen:
Aktienbanken – ihr Haupttätigkeitsbereich liegt vor allem in der Finanzierung großer Industrievorhaben und Exportgeschäfte der österreichischen Wirtschaft;
Hypothekenbanken – sie gewähren vorrangig Hypothekar- sowie Kommunaldarlehen und geben Pfand- und Kommunalbriefe aus;
Bausparkassen – sie widmen sich hauptsächlich der Vergabe von Darlehen für den Erwerb von Baugrundstücken und Eigentumswohnungen sowie der Errichtung von Wohnhäusern;
Sonderbanken – sie dürfen keine Spareinlagen entgegennehmen und sind auf bestimmte Bereiche spezialisiert, wie etwa die Finanzierung von Exportgeschäften (Oesterreichische Kontrollbank), die Verwaltung von Investmentfonds (Kapitalanlagegesellschaften), die Ausgabe von Kreditkarten (Kreditkartengesellschaften), die Gewährung von mittel- oder langfristigen Investitionskrediten oder die Mitarbeitervorsorge;
§ 9 BWG-Zweigstellen – das sind die in Österreich im Rahmen der Niederlassungsfreiheit über Zweigstellen tätigen Kreditinstitute aus anderen EU-Mitgliedsländern.
