Der internationalen Entwicklung entsprechend hat die Liberalisierung und Deregulierung auf dem Finanzmarkt auch in Österreich seit den 1980er-Jahren zu wesentlichen Reformschritten geführt. Zugangsbeschränkungen wurden aufgehoben und die rechtlichen Rahmenbedingungen – insbesondere beim Kapitalmarkt- und Börsegesetz – dem internationalen Standard angeglichen. Damit ging eine Erhöhung der Information und Transparenz für Anleger einher.
Auch wurden zahlreiche neue Gesetze verabschiedet, wie etwa das Kapitalmarktoffensive-Gesetz, das die Attraktivität des österreichischen Finanzplatzes erhöhen soll.
Zahlreiche strukturelle Reformschritte wurden auch an der Wiener Börse gesetzt – wie etwa die Reorganisation der Eigentümerstruktur oder die Anbindung an das elektronische Handelssystem der Deutschen Börse XETRA – mit dem Ziel, Gebühren zu verringern, die Liquidität zu erhöhen und damit die Nachfrage ausländischer Investoren zu beleben. Vor allem Letzteres hat bereits Früchte getragen: Sowohl auf dem Renten- als auch Aktienmarkt ist ein verstärktes Interesse ausländischer Anleger zu verzeichnen.
Ein Grund dafür ist nicht zuletzt, dass die Wiener Börse ihre Aktivitäten auf den mittel- und osteuropäischen Raum ausdehnt und Wien immer stärker als Osteuropa-Kompetenzzentrum wahrgenommen wird.
Die Marktkapitalisierung, also der Börsenwert der an der Wiener Börse notierten inländischen Unternehmen, hat sich zwischen 2001 und 2007 deutlich erhöht, fiel aber 2008 im Zuge der Finanzkrise wieder zurück.
Die im Vergleich gute gesamtwirtschaftliche Entwicklung, die politische Stabilität, die gut ausgebaute Finanzdienstleistungsstruktur und ein moderner, weitgehend an den EU-Normen orientierter rechtlicher Rahmen haben dazu geführt, dass der Finanzplatz Österreich in den vergangenen Jahren an Attraktivität gewonnen hat.
„Der österreichische Kapitalmarkt wurde in den vergangenen Jahren durch rechtliche und technische Anpassungen wesentlich modernisiert und bietet heute einen soliden Rahmen für inländische wie ausländische Investoren.“
Zahlen, Daten, Fakten zur historischen Entwicklung von Banken und Bankenrecht in Österreich
Beginn des 18. Jahrhunderts: Gründung der ersten Kreditinstitute im Gebiet des heutigen Österreichs mit der vordringlichen Aufgabe, den absolutistisch regierten Staat zu finanzieren.
19. Jahrhundert: Die Arbeitsteilung innerhalb des Kreditwesens bildet sich heraus. Die Kreditinstitute konzentrieren sich auf den Bedarf bestimmter Kundengruppen, Sektoren werden ausgebildet.
Ab Mitte des 20. Jahrhunderts: Der wachsende Wettbewerb und der Abbau gesetzlicher Beschränkungen bewirken die Herausbildung von Universalbanken mit breiter Leistungspalette, d. h., einzelne Banken und Sektoren bieten alle Formen des Geld- und Kreditgeschäfts an.
1979: Das bisher in Österreich gültige deutsche Kreditwesengesetz (KWG) wird neu formuliert und an die aktuellen Verhältnisse – zunehmende Liberalisierung, Trend zur Universalbank – angepasst.
1986: Das rasche Wachstum und die zunehmende Auslandsverflechtung der österreichischen Banken erfordern eine Novelle des KWG.
Ab 1990: Ein starker Konzentrationsprozess setzt ein: Fusionen und Zusammenschlüsse mehrerer Großbanken und Sektoralinstitute. Gleichzeitig umfangreiche Expansionen in andere Länder, vor allem in Zentral- und Osteuropa.
1994: Das Bankwesengesetz (BWG) tritt in Kraft und löst das Kreditwesengesetz ab.
2002: Die Finanzmarktaufsicht wird als weisungsfreie Aufsichtsbehörde gegründet, und die Einbindung der OeNB in die Bankenaufsicht wird weiter verstärkt. Gleichzeitig wird der OeNB die Zahlungssystemaufsicht übertragen.
2007: Basel II tritt in Kraft und verpflichtet die Kreditinstitute zu einer intensiveren Beobachtung und Steuerung ihrer Risken.
2008: Finanzmarktaufsichtsreform
Die OeNB hat nunmehr die alleinige Zuständigkeit für die Durchführung von Vor-Ort-Prüfungen und die Einzelbankanalyse. Relevante Ergebnisse müssen der FMA übermittelt werden. Die FMA nimmt die Behördenfunktion wahr.