Verordnungen nach dem Devisengesetz


Bei den angebotenen Texten handelt es sich um nicht amtliche Versionen. Die OeNB ist bemüht, die Inhalte der nachfolgend aufgezählten Verordnungen in ihrer jeweils aktuellen Fassung darzustellen bzw. auf die jeweils aktuelle Version zu verweisen. Für dennoch auftretende Abweichungen übernimmt die OeNB jedoch keine Haftung.



a) Kapital- und zahlungsverkehrsbeschränkende Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus



b) devisenstatistisches Meldewesen