Das nachstehende Dokument soll insbesondere den österreichischen Kredit- und Finanzinstituten sowie Zahlungsinstituten als Informationsquelle und Hilfestellung für die Handhabung und Einhaltung dieser Sanktionsmaßnahmen dienen:
Information der OeNB betreffend die Finanzsanktionen gemäß den UNSR-Resolutionen 1267 und 1373
Guidance Paper der OeNB
Die UN-Sicherheitsrats-Resolutionen 1267 und 1373 verpflichten Österreich zur Umsetzung konkreter, gegen Terroristen oder terroristische Organisationen gerichteter Sanktionsmaßnahmen. Diese bestehen im Wesentlichen in der Verpflichtung zum Einfrieren von Vermögenswerten sowie in einem Verbot der Zurverfügungstellung von Vermögenswerten und werden zum einen durch – in Österreich unmittelbar anwendbare – EU-Verordnungen umgesetzt, zum anderen durch Verordnungen der OeNB.
Rechtsgrundlagen
Nachfolgend finden Sie die Stammfassungen der maßgeblichen EU-Verordnungen. Änderungsverordnungen bzw konsolidierte Fassungen sind insbesondere via "EURLEX" abrufbar (entsprechende Links finden Sie oben im Guidance Paper der OeNB).
-
Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 (134 KB)
-
Verordnung (EG) Nr. 881/2002 (161 KB)
Verwandte Bereiche
Finansanktionen gegen IRAN (Rechtsakte, Rundschreiben der OeNB, Formulare)
- Weiterempfehlen
- This page in English