Information der OeNB betreffend die Finanzsanktionen gemäß den UNSR-Resolutionen 1267 und 1373

Guidance Paper der OeNB

Die UN-Sicherheitsrats-Resolutionen 1267 und 1373 verpflichten Österreich zur Umsetzung konkreter, gegen Terroristen oder terroristische Organisationen gerichteter Sanktions­maßnahmen. Diese bestehen im Wesentlichen in der Verpflichtung zum Einfrieren von Vermögenswerten sowie in einem Verbot der Zurverfügungstellung von Vermögenswerten und werden zum einen durch – in Österreich unmittelbar anwendbare – EU-Verordnungen  umgesetzt, zum anderen durch Verordnungen der OeNB.

Das nachstehende Dokument soll insbesondere den österreichischen Kredit- und Finanzinstituten sowie Zahlungsinstituten als Informationsquelle und Hilfestellung für die Handhabung und Einhaltung dieser Sanktionsmaßnahmen dienen:



Rechtsgrundlagen

Nachfolgend finden Sie die Stammfassungen der maßgeblichen EU-Verordnungen. Änderungsverordnungen bzw konsolidierte Fassungen sind insbesondere via "EURLEX" abrufbar (entsprechende Links finden Sie oben im Guidance Paper der OeNB).


Verwandte Bereiche

Finansanktionen gegen IRAN (Rechtsakte, Rundschreiben der OeNB, Formulare)