Stipendien

Franz-Weninger-Stipendium

Für Diplomarbeiten und Dissertationen auf dem Gebiet der Geldtheorie und Geldpolitik.

Die Oesterreichische Nationalbank setzt für hervorragende Diplomarbeiten und Dissertationen auf dem Gebiet der Geldtheorie und Geldpolitik ein Franz-Weninger-Stipendium aus. Im Rahmen dieses Stipendiums können drei Dissertationen bzw. Diplomarbeiten mit einem Einmalbetrag in Höhe von je € 3.000,– prämiert werden.



Teilnahmebedingungen

  1. Die eingereichte Arbeit muss eine an einer österreichischen Universität approbierte Diplomarbeit oder Dissertation auf dem Gebiet der Geldtheorie und/oder Geldpolitik sein. Die Approbation muss in dem unmittelbar vor dem Einreichtermin abgelaufenen Studien­jahr (1.10.2011 – 30.9.2012) erfolgt sein. Der Verfasser der Arbeit darf zum Zeitpunkt der Einreichung das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. 

  2. Die in Kopie einzureichende Dissertation/Diplomarbeit muss in Maschinschrift hergestellt und entweder in deutscher oder in englischer Sprache verfasst sein. Die eingereichte Dissertation/Diplomarbeit muss bis spätestens 17. September 2012 bei der Oesterreichischen Nationalbank, Otto-Wagner-Platz 3, 1090 Wien, unter dem Kennwort „Franz-Weninger-Stipendium“ einlangen.

    Der Arbeit ist ein kurzer Lebenslauf des Verfassers sowie ein Nachweis über die Approba­tion beizulegen. 

    Sollte die vorgelegte Dissertation/Diplomarbeit bereits von anderen Stellen prämiert oder für andere Stipendien bzw. Preise eingereicht worden sein, wäre dies im Bewerbungs­schreiben mitzuteilen. Desgleichen ist bekanntzugeben, ob – und wenn ja, wann und in welcher Form – die vorgelegte Dissertation/Diplomarbeit oder Teile daraus bereits publi­ziert wurden. Ehemalige und aktive Mitarbeiter der Oesterreichischen Nationalbank sind von einer Teilnahme ausgeschlossen.

    Die Einreichungen für das Stipendium werden vertraulich behandelt.

  3. Die Bewertung der eingereichten Arbeiten wird von einer vierköpfigen Jury vor­genom­men, welche sich aus fachlich qualifizierten Mitarbeitern der Oester­reichi­schen National­bank zusammensetzt. Die Zuerkennung der Stipendien erfolgt über Vorschlag der Jury durch das Direktorium der Oesterreichischen Nationalbank.

  4. Sofern die Jury zur Auffassung gelangt, dass keine oder auch nur eine Dissertation bzw. Diplomarbeit preiswürdig ist, ist sie berechtigt, dem Direktorium der Oesterreichischen Nationalbank, vorzuschlagen, von der Zuerkennung der Stipendien ganz bzw. teilweise ab­zusehen. 

  5. Über die Bewertung der Arbeiten entscheidet die Jury mit einfacher Mehrheit. Bei Stim­mengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Die über Vorschlag der Jury erfolgte Entscheidung des Direktoriums der Oesterreichischen Nationalbank über die Zuerkennung der Stipendien ist endgültig und unterliegt, ebenso wie die Ent­schei­dung der Jury, keinerlei Anfechtung. Jeglicher Rechtsweg ist ausgeschlossen.

  6. Die Oesterreichische Nationalbank ist berechtigt, aber in keiner Weise verpflichtet, die prämierten Dissertationen bzw. Diplomarbeiten ganz oder teilweise ohne weitere Zah­lungsverpflichtungen zu veröffentlichen. Des Weiteren können die Preisträger von der Oesterreichischen Nationalbank zu Vorträgen über ihre Arbeiten eingeladen werden und erklären sich bereit, diese Tätigkeit unentgeltlich wahrzunehmen. Die Oesterreichische Nationalbank kann Presse­aussendungen oder sonstige Veröffentlichungen im Zusammen­hang mit der Verleihung der Stipendien, welche in dem auf den Einreich­termin folgenden Kalenderjahr erfolgen wird, vornehmen bzw. veranlassen.

  7. Mit der Einreichung der Dissertation bzw. Diplomarbeit erklären sich die Bewerber mit den gegenständlichen Teilnahmebedingungen einverstanden. Aus einer Zuerkennung von Stipendien können keine weiteren Verpflichtungen der Oesterreichischen Nationalbank ab­geleitet werden.

  8. Nicht prämierte Arbeiten werden nach Abschluss des Auswahlprozesses an den Einreicher retourniert. 

 

Wien, Jänner 2012