Die eingereichte Arbeit muss eine herausragende wissenschaftliche Qualität aufweisen. Jede/r Verfasser/in darf nur eine einzige Arbeit einreichen.
Die eingereichte Arbeit soll Themen der europäischen Integration bzw. der WWU gewidmet sein.
Beurteilt werden Qualität und Eigenständigkeit der Arbeit sowie deren Eignung zur Veröffentlichung in einer internationalen Fachzeitschrift.
Die Verfasser bzw. Verfasserinnen dürfen zum Zeitpunkt der Einreichung das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Einreichschluss: 17. Jänner 2011). Im Falle einer gemeinsam verfassten Studie müssen alle Verfasser bzw. Verfasserinnen sämtliche Teilnahmebedingungen erfüllen. Außerdem müssen die Verfasser bzw. Verfasserinnen Staatsbürger bzw. Staatsbürgerinnen eines EU-Mitgliedstaates oder eines EU-Kandidatenlandes sein. Der Einreichung sind Nachweise des Geburtsdatums und der Staatsbürgerschaft beizulegen.
Bisherige Klaus-Liebscher-Preisträger und Preisträgerinnen sowie Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Oesterreichischen Nationalbank, der Europäischen Zentralbank, anderer Notenbanken und internationaler Finanzorganisationen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Die wissenschaftlichen Studien sind unter dem Kennwort „Klaus-Liebscher-Preis 2011“ an Dr. Martin Summer, Abteilungsleiter der Abteilung für volkswirtschaftliche Studien (martin.summer@oenb.at, cc: beate.hofbauer@oenb.at), zu e-mailen. Die Arbeiten sind zusammen mit einer Kopie der Geburtsurkunde bzw. des Staatsbürgerschaftsnachweises und einem Lebenslauf des Verfassers/der Verfasserin bis spätestens 17. Jänner 2011 bei der Oesterreichischen Nationalbank einzureichen.
Sollte die vorgelegte Arbeit bereits von anderen Stellen prämiert oder für andere Stipendien bzw. Preise eingereicht worden sein, ist dies bei der Einreichung mitzuteilen. Desgleichen ist bekanntzugeben, ob – und wenn ja, wann und in welcher Form – die vorgelegte Arbeit bzw. Auszüge daraus bereits publiziert wurde(n).
Die Einreichungen für den Klaus-Liebscher-Preis werden vertraulich behandelt.
Bewertung und Vorselektion der Einreichungen werden von einer Jury bestehend aus fachlich qualifizierten OeNB-Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen vorgenommen. Auf diesen Vorschlag der Jury erfolgt schließlich die Zuerkennung des Preises durch das Direktorium der Oesterreichischen Nationalbank.
Gelangt die Jury zur Auffassung, dass keine oder nur eine einzige Arbeit prämierungswürdig ist, so ist sie dazu berechtigt, dem Direktorium der Oesterreichischen Nationalbank vorzuschlagen, gänzlich bzw. teilweise von der Zuerkennung des Preises abzusehen.
Über die Bewertung und Vorselektion der Arbeiten entscheidet die Jury mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Die über Vorschlag der Jury erfolgte Entscheidung des Direktoriums der Oesterreichischen Nationalbank hinsichtlich der Zuerkennung des Preises ist endgültig und ist, ebenso wie die Entscheidung der Jury, nicht anfechtbar. Jeglicher Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die Oesterreichische Nationalbank ist berechtigt, jedoch in keiner Weise dazu verpflichtet, die Studien der Preisträger bzw. Preisträgerinnen in ihrer Working Paper Reihe zu veröffentlichen. Das Copyright bleibt beim Autor bzw. bei der Autorin. Die Oesterreichische Nationalbank hat das Recht, die Öffentlichkeit mittels Presseaussendungen oder sonstiger Veröffentlichungen (z. B. auf der OeNB-Website) im Zusammenhang mit der Zuerkennung des Preises zu informieren.
Mit der Einreichung ihrer Arbeit erklären sich die Teilnehmer und Teilnehmerinnen mit den gegenständlichen Teilnahmebedingungen einverstanden. Aus der Zuerkennung eines Preises können keine weiteren Verpflichtungen zu Lasten der Oesterreichischen Nationalbank abgeleitet werden.
Wien, im Juli 2010