Das ESZB trägt nach Art. 105.5 des EG-Vertrages zur reibungslosen Durchführung der von den zuständigen Behörden auf dem Gebiet der Aufsicht über die Kreditinstitute und der Stabilität des Finanzsystems ergriffenen Maßnahmen bei. Das gilt daher auch für die OeNB als integraler Bestandteil des unabhängigen ESZB. Durch die enge Kooperation der OeNB mit der behördlichen Bankenaufsicht und die Einbindung in die Vor-Ort-Inspektionen bei den heimischen Kreditinstituten kann die OeNB jenen Einblick in die Entwicklung der Finanzmärkte und Finanzprodukte gewinnen, der zur Erfüllung des Auftrags, die Finanzmarktstabilität zu gewährleisten, erforderlich ist. Die bei den Vor-Ort-Inspektionen gewonnenen Erkenntnisse fließen in die Systemanalyse des Finanzmarktes durch die OeNB ein und tragen wesentlich zur Krisenprävention bei. Die Sicherung der Stabilität der Finanzmärkte bildet insgesamt eine Grundvoraussetzung für eine effiziente Umsetzung der Geldpolitik und zählt somit zu den vordringlichen Zielen des ESZB.
Finanzmarktstabilität
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