Stammdaten-Applikation für BWG-Melder

Zur Nutzung  der Stammdaten-Applikation für BWG-Melder sind nur Melder mit Meldepflichten laut BWG - insbesondere GKE-Melder im Sinne des § 75 BWG (Kreditinstitute, Finanzinstitute und Versicherungen) - zugelassen.

Auf den folgenden Seiten können Sie Identnummern von Einheiten/Kreditnehmern folgender Kategorien zur Verwendung in Ihrer Meldung abfragen, bearbeiten oder neu anlegen:

  • Protokollierte Unternehmen
  • Personen / nicht protokollierte Einzelunternehmen (In- und Ausland)
  • Sonstige inländische Organisationen
  • Unternehmen / sonstige Organisationen im Ausland
  • Kreditinstitute im Ausland
  • Staaten, Länder, Städte und Gemeinden
  • Solidarkreditnehmer
  • Gesellschaften bürgerlichen Rechts
  • Konsortien
  • Eigentümergemeinschaften
  • Fonds (In- und Ausland)
  • Wertpapier-Emittenten
  • Gruppe verbundener Kunden


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