Über die gesetzliche Verpflichtung zur Meldungslegung hinaus profitieren die Melder selbst von der statistischen Erhebung:
direkt, weil die meldenden Unternehmen selbst auf wertvolle Informationen für ihre Geschäftstätigkeit aus dem umfangreichen statistischen Datenbestand der OeNB und der Statistik Austria zurückgreifen können;
und indirekt, weil die Zahlungsbilanz eine Vielzahl von Funktionen für die Gesamtwirtschaft erfüllt und international als Aushängeschild für den Wirtschaftsstandort Österreich dient.
Jeder, der eine ordnungsgemäße Meldung zur Zahlungsbilanz abgibt, unterstützt die Erstellung eines zentralen Instruments der Wirtschafts- und Währungspolitik – und profitiert damit als Wirtschaftstreibender selbst davon.
Aus dem breiten Informationsangebot der Zahlungsbilanz kann Detailwissen zu Ländern, Marktsegmenten, Finanzierungen oder Wirtschaftssektoren gewonnen werden, das als Grundlage für unternehmerische Entscheidungen und die Arbeit von Interessenvertretungen dienen kann.
Die OeNB ist gesetzlich verpflichtet, die Zahlungsbilanz und deren verwandte Statistiken für Österreich zu erstellen. Rechtsgrundlage hierfür ist das Devisengesetz 2004. Dieses berechtigt die OeNB, die zum Zwecke der Erstellung der Zahlungsbilanz erforderlichen Informationen von Unternehmen und privaten Personen einzuholen. Umgekehrt sind die Wirtschaftstreibenden verpflichtet, diese Auskünfte zu erteilen. Darüber hinaus kann die OeNB Daten, die bereits für andere Zwecke an öffentliche Stellen gemeldet wurden, nutzen. Alle Informationen dürfen nur für statistische Zwecke verwendet und nur in anonymisierter Form veröffentlicht werden.
Die Verantwortung für die Erstellung der nationalen Zahlungsbilanz-Statistik und die Erfüllung der Anforderungen internationaler Organisationen verbleibt weiterhin bei der OeNB. Mit der Einführung des neuen Meldesystems arbeitet die OeNB bei der Erstellung der Zahlungsbilanz jedoch stärker als bisher mit Statistik Austria zusammen. Damit sollen Synergieeffekte realisiert und die Kosten für die Wirtschaft als Melder durch Vermeidung von Doppelmeldungen und zusätzlichen Befragungen minimiert werden.
Die Aufgabenteilung zwischen den beiden Institutionen entspricht ihren traditionellen Kompetenzfeldern. Dementsprechend liegt der Schwerpunkt der Tätigkeit von Statistik Austria im Bereich der Realwirtschaft und damit überwiegend bei den Unternehmen, jener der OeNB bei der Finanzwirtschaft und damit bei Banken und sonstigen Finanzinstitutionen. Mit Ausnahme des Güterhandels gilt bei Überschneidungen der Aufgabenbereiche, dass die OeNB auch bei Dienstleistungen und im Transferbereich für den Finanzsektor zuständig ist.