Der OeNB obliegt die Erhebung und Verarbeitung von finanzstatistischen Daten, die Erstellung von zahlreichen darauf beruhenden Primärstatistiken und Bereitstellung dieser Daten. Die zugrundeliegenden Melderichtlinien für Kreditinstitute gemäß Bankwesengesetz, Versicherungen, Pensionskassen und Investmentfonds sind in diesem Bereich angeführt.
Meldebestimmungen Bankenstatistik
Die neuesten meldetechnischen Informationen:
Hier finden sich chronologisch sortiert alle melderelevanten Verlautbarungen der OeNB, Abteilung fürAufsichts- und Monetärstatistik.
Allgemeine Informationen:
Erhebung von Firmenregister- und ähnlichen Daten österreichischer Kredit- und Finanzinstitute.Im Zusammenhang mit diesen Informationen erfolgt für Kreditinstitute die Vergabe der Bankleitzahl, die Festlegung der Institutsart und die Zuordnung des …
Meldebestimmungen Monetärstatistik
Die hier erhobenen Meldungen dienen als Datenquelle für die auf Preisstabilität ausgerichtete Geld- und Währungspolitik des Eurosystems.
Meldebestimmungen Aufsichtsstatistik
Ziel der Aufsichtsstatistik ist es, der Finanzmarktaufsicht (FMA) sowie den in der OeNB mit Banken- und Finanzmarktanalyse betrauten Stellen Daten über die Entwicklung des Bankwesens zur Verfügung zu stellen und damit die Bankenaufsicht zu unterstützen. …
Meldebestimmungen Cash-Recycling
Standdaten und Umsätze inländischer professioneller Bargeldakteure
Hier finden Sie die DV-Schnittstellen für die Monetär- und die Aufsichtsstatistik:
Automatisierte Zurückweisung von Meldungen mit Prüfregelverletzungen
Hier finden Sie alle Informationen betreffend die automatisierte Zurückweisung von Meldungen mit Prüfregelfehlern.
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