Im Rahmen der Aufsichtstatistik erhält die OeNB von den in Österreich tätigen Kreditinstituten regelmäßig Daten über deren Geschäftstätigkeit, deren wirtschaftliche Lage sowie Informationen betreffend die Risikosituation der Kreditinstitute.
Aufsichtsstatistik
Meldebestimmungen Aufsichtsstatistik
Die OeNB ist für die automationsunterstützte Verarbeitung dieser Daten für die österreichische Bankenaufsicht verantwortlich.
Meldebestimmungen VERA (Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis)
Auskunft über Bilanzdaten, Gewinn- und Verlustdaten sowie Risikoinformationen sowohl von Einzelkreditinstituten als auch von inländischen Bankkonzernen und deren vollkonsolidierten Auslandstöchtern.
Meldebestimmungen ONA (Ordnungsnormenausweis) Ordnungsnormen
Auskunft über die Einhaltung der ordnungspolitischen Normen auf Einzelkreditinstitutsbasis (ONA unkonsolidiert);Auskunft über die Einhaltung der ordnungspolitischen Normen auf Basis einer konsolidierten Institutsgruppe (ONA konsolidiert gemäß § 30 …
Meldebestimmungen Verlustdaten
Auf Grund des § 74 Abs. 4 und Abs. 7 und der Verlustdatenmeldungs-Verordnung – VTDM-V, haben übergeordnete Kreditinstitute und Kreditinstitute, die keine nachgeordneten Institute im Sinne des § 30 BWG sind, sofern sie zur Berechnung der Eigenmittel für …
Meldebestimmungen Jahresabschluss
Geprüfte Jahresabschlüsse von Kreditinstituten und Bankkonzernen gem. § 59 bzw 59a BWG (Konzernmeldung auf Basis Konzern und/oder Finanzholding gemäß Jahres- und Konzernabschluss-Verordnung / JKAB-V)
Meldebestimmungen Anlage zum Prüfungsbericht, Reservenmeldung
Detaillierte Darstellung des Bankprüfers zum Jahresabschluss
Meldebestimmungen Quartalsausweis Betriebliche Vorsorgekassen
Einhaltung der Eigenmittel- und Veranlagungsvorschriften der Betrieblichen Vorsorgekassen
Meldebestimmungen Zahlungssystemstatistik
Informationen über Transaktions- und Werteströme sowie Systemstörungen in Zahlungssystemen
Meldebestimmungen Finanzkonglomerate
Das zusätzlich beaufsichtigte Unternehmen eines Finanzkonglomerats gemäß § 5 FKG hat nach Ablauf eines jeden Kalendervierteljahres der FMA sowie der OeNB Quartalsberichte zur Einhaltung der Bestimmungen der §§ 9 und 10 FKG hinsichtlich …
Hier finden sich historische Meldeunterlagen der Abteilung für Aufsichts- und Monetärstatistik.
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