Aufsichtsstatistik

Meldebestimmungen Aufsichtsstatistik

Ziel der Aufsichtsstatistik ist es, der Finanzmarktaufsicht (FMA) sowie den in der OeNB mit Banken- und Finanzmarktanalyse betrauten Stellen Daten über die Entwicklung des Bankwesens zur Verfügung zu stellen und damit die Bankenaufsicht zu unterstützen. Darüber hinaus dient die Aufsichtsstatistik zu Zwecken der Zahlungssystemaufsicht (ZSA).

Im Rahmen der Aufsichtstatistik erhält die OeNB von den in Österreich tätigen Kreditinstituten regelmäßig Daten über deren Geschäftstätigkeit, deren wirtschaftliche Lage sowie Informationen betreffend die Risikosituation der Kreditinstitute.


Die OeNB ist für die automationsunterstützte Verarbeitung dieser Daten für die österreichische Bankenaufsicht verantwortlich. 


Meldebestimmungen VERA (Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis)

Auskunft über Bilanzdaten, Gewinn- und Verlustdaten sowie Risikoinformationen sowohl von Einzelkreditinstituten als auch von inländischen Bankkonzernen und deren vollkonsolidierten Auslandstöchtern.


Meldebestimmungen ONA (Ordnungsnormenausweis) Ordnungsnormen

Auskunft über die Einhaltung der ordnungspolitischen Normen auf Einzelkreditinstitutsbasis (ONA unkonsolidiert);Auskunft über die Einhaltung der ordnungspolitischen Normen auf Basis einer konsolidierten Institutsgruppe (ONA konsolidiert gemäß § 30 …


Meldebestimmungen Verlustdaten

Auf Grund des § 74 Abs. 4 und Abs. 7 und der Verlustdatenmeldungs-Verordnung – VTDM-V, haben übergeordnete Kreditinstitute und Kreditinstitute, die keine nachgeordneten Institute im Sinne des § 30 BWG sind, sofern sie zur Berechnung der Eigenmittel für …


Meldebestimmungen Jahresabschluss

Geprüfte Jahresabschlüsse von Kreditinstituten und Bankkonzernen gem. § 59 bzw 59a BWG (Konzernmeldung auf Basis Konzern und/oder Finanzholding gemäß Jahres- und Konzernabschluss-Verordnung / JKAB-V)


Meldebestimmungen Anlage zum Prüfungsbericht, Reservenmeldung

Detaillierte Darstellung des Bankprüfers zum Jahresabschluss


Meldebestimmungen Quartalsausweis Betriebliche Vorsorgekassen

Einhaltung der Eigenmittel- und Veranlagungsvorschriften der Betrieblichen Vorsorgekassen


Meldebestimmungen Zahlungssystemstatistik

Informationen über Transaktions- und Werteströme sowie Systemstörungen in Zahlungssystemen


Meldebestimmungen Finanzkonglomerate

Das zusätzlich beaufsichtigte Unternehmen eines Finanzkonglomerats gemäß § 5 FKG hat nach Ablauf eines jeden Kalendervierteljahres der FMA sowie der OeNB Quartalsberichte zur Einhaltung der Bestimmungen der §§ 9 und 10 FKG hinsichtlich …


Archiv

Hier finden sich historische Meldeunterlagen der Abteilung für Aufsichts- und Monetärstatistik.

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