Mit 1. Jänner 2007 trat das Handelsrechts-Änderungsgesetz, BGBl. I, Nr. 2005/120, in Kraft. Durch dieses Gesetz wurde der Regelungsinhalt des § 1333 Abs. 2 ABGB (Verzugszinsen im Unternehmergeschäft) in den § 352Unternehmensgesetzbuch (UGB)transferiert, ohne dass es zu einer inhaltlichen Änderung gekommen ist.