Im Rahmen des Diskontgeschäftes (auch Rediskont-, Eskont- oder Reeskontgeschäft) kaufte die OeNB bis 1998 von den Kreditinstituten noch nicht fällige Warenwechsel unter Abzug des Diskonts, das sind Zinsen für die Zeit vom Ankauf bis zur Fälligkeit der Forderung (Diskontierung). Der Zinssatz, der den Diskontgeschäften der OeNB zu Grunde lag, wurde vom Generalrat der OeNB festgesetzt und hieß Diskontsatz oder Bankrate.
Da das Diskontgeschäft das über mehrere Jahrzehnte wichtigste geldpolitische Instrument der OeNB war, hatte dieser Zinssatz eine Leitzinsfunktion.
Der Diskontsatz markierte auf dem österreichischen Geldmarkt im Allgemeinen die Untergrenze des Zinsniveaus.
Seit dem 1.1.1999 steht der Diskontsatz nicht mehr zur Verfügung; er wurde durch den Basiszinssatz ersetzt.
Diskontsatz
Was ist der Diskontsatz?
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