Das Hauptrefinanzierungsgeschäft ist das zentrale Instrument, das im Eurosystem verwendet wird, um die Kreditinstitute mit Liquidität zu versorgen bzw. Zinssätze und Liquidität steuern zu können. Hauptrefinanzierungsgeschäfte können von den nationalen Zentralbanken entweder als Kreditgeschäfte gegen Verpfändung von Wertpapieren oder als Pensionsgeschäfte1) durchgeführt werden.
Die Hauptrefinanzierungsgeschäfte werden regelmäßig jede Woche durchgeführt und haben in der Regel eine Laufzeit von zwei Wochen. Sie können entweder über das Mengentender- oder das Zinstenderverfahren durchgeführt werden (derzeit Zinstender):
- Bei einem Mengentenderverfahren (Festsatztenderverfahren) gibt die Europäische Zentralbank (EZB) den Zinssatz vor; die Teilnehmer (Kreditinstitute) geben bei den nationalen Zentralbanken Gebote über den Betrag ab, den sie, zu diesem Festzinssatz (Fixzinssatz) zu kaufen, bereit sind. Das Zuteilungsvolumen wird von der EZB festgelegt.
- Bei einem Zinstenderverfahren (variables Tenderverfahren) geben die Teilnehmer Gebote über die Beträge und die Zinssätze ab, zu denen sie Geschäfte mit den nationalen Zentralbanken abschließen wollen. Das Zuteilungsvolumen wird von der EZB festgelegt. Die Zuteilung beginnt mit dem höchsten Zinssatz, dann wird der nächst tiefere berücksichtigt, usw., bis wiederum das von der EZB festgelegte Zuteilungsvolumen erreicht ist.
Der Zinssatz, bei dem das.gewünschte Zuteilungsvolumen.beim Zinstenderverfahren erreicht wird, heißt marginaler Zinssatz.
Bis zur Mitte des Jahres 2000 wurde von der Europäischen Zentralbank (EZB) das Mengentenderverfahren verwendet, seither das Zinstenderverfahren. Auf Grund des derzeit angewendeten Zinstenderverfahrens kommt es faktisch laufend zu geringfügigen Änderungen die Zinssätze der Hauptrefinanzierungsgeschäfte.
Der Zinssatz der Hauptrefinanzierungsgeschäfte wurde mit 1. August 2002 durch eine Änderung der Basis- und Referenzzinssatzverordnung (BGBl. II Nr. 309/2002) als Grundlage zur Feststellung von Veränderungen des Basiszinssatzes festgesetzt. Bezugsgröße ist bei Festsatztenderverfahren (Mengentender) der Fixzinssatz, beim variablen Tenderverfahren (Zinstender) der marginale Zinssatz. Näheres siehe unter Basiszinssatz.
Wie hoch ist der Zinssatz der Hauptrefinanzierungsfazilität? – zu den Tabellen
Zinssatz der Hauptrefinanzierungsgeschäfte
Was ist der Zinssatz der Hauptrefinanzierungsfazilität?
1) Unter Pensionsgeschäft ist ein Kassageschäft (unmittelbarer An- oder Verkauf von Wertpapieren) in Verbindung mit einem entgegengesetzten Termingeschäft zu verstehen.
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