Zinsänderungsklauseln

in Verträgen nach Jänner 1999


Sie haben einen Vertrag nach dem 1. Jänner 1999 geschlossen und Ihre Zinsänderungsklausel verweist auf 


1. den Basiszinssatz

2. einen der Zinssätze der Europäischen Zentralbank (EZB)

Im Rahmen des Eurosystems (das Eurosystem besteht aus der EZB und den nationalen Zentralbanken der Eurozone. Das Eurosystem wird von den Beschlussorganen der EZB geleitet) bestehen folgende Zinssätze, die durch die Europäische Zentralbank (EZB) festgelegt werden:

             Zinssatz der Einlagefazilität 
             Zinssatz der Spitzenrefinanzierungsfazilität
             Zinssatz der Hauptrefinanzierungsgeschäfte
             Zinssatz der längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte

3. einen der Zinssätze im Zwischenbankenverkehr

              EURIBOR (Euro Interbank Offered Rate)
              EONIA  (Euro Overnight Index Average)

4. die Sekundärmarktrendite

oder Sie wollen einen Vertrag mit Zinsänderungsklausel abschließen.