Sie haben einen Vertrag nach dem 1. Jänner 1999 geschlossen und Ihre Zinsänderungsklausel verweist auf
1. den Basiszinssatz
2. einen der Zinssätze der Europäischen Zentralbank (EZB)
Im Rahmen des Eurosystems (das Eurosystem besteht aus der EZB und den nationalen Zentralbanken der Eurozone. Das Eurosystem wird von den Beschlussorganen der EZB geleitet) bestehen folgende Zinssätze, die durch die Europäische Zentralbank (EZB) festgelegt werden:
Zinssatz der Einlagefazilität
Zinssatz der Spitzenrefinanzierungsfazilität
Zinssatz der Hauptrefinanzierungsgeschäfte
Zinssatz der längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte
3. einen der Zinssätze im Zwischenbankenverkehr
EURIBOR (Euro Interbank Offered Rate)
EONIA (Euro Overnight Index Average)
4. die Sekundärmarktrendite
oder Sie wollen einen Vertrag mit Zinsänderungsklausel abschließen.
Zinsänderungsklauseln
in Verträgen nach Jänner 1999
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