Achtung: 5 und 10 Schilling-Münzen aus Silber, die 1969 bzw. 1975 ihre Funktion als gesetzliches Zahlungsmittel verloren haben, können bei der OeNB nicht mehr getauscht werden. Ihre jeweiligen Präklusivfristen sind abgelaufen. Die beiden Münzen unterscheiden sich in einigen Punkten von den 5 und 10 Schilling-Münzen aus Kupfer/Nickel, die unbefristet bei der OeNB umgetauscht werden können. Vergleichen Sie dazu auch das Gesamtverzeichnis der Schillingmünzen von 1947 bis 2001.
