Presseaussendungen CEBS


Ausschuss der Europäischen Bankaufsichtsbehörden (CEBS) veröffentlicht Konsultationspapier zur Anwendung des Aufsichtlichen Überprüfungsverfahrens unter Säule 2

9. 6. 2004


Der Ausschuss der Europäischen Bankaufsichtsbehörden (CEBS; Committee of European Banking Supervisors) veröffentlichte heute ein Konsultationspapier zur Anwendung des Aufsichtlichen Überprüfungsverfahrens (Supervisory Review Process – SRP) unter Säule 2 der neuen Eigenkapitalbestimmungen (Basel II) für Banken und Wertpapierfirmen.

 

Der CEBS-Vorsitzende, José-María Roldán, erklärte dazu:

 

„Die Hochrangigen Prinzipien (High Level Principles – HLPs) betreffend den Supervisory Review Process repräsentieren die gegenwärtige Auffassung von CEBS hinsichtlich der Implementierung der Säule 2. Vertreter der Industrie haben diesbezüglich seit längerer Zeit detailliertere Richtlinien gefordert, und es freut mich, dass CEBS zu dieser Debatte einen Beitrag leisten kann. CEBS hat diese Prinzipien konzipiert, um ein entsprechendes Ausmaß an Konvergenz zu gewährleisten und die sich derzeit in Ausarbeitung befindlichen Bestimmungen des EU-Richtlinienentwurfes zu untermauern. Die HLPs wurden unter Bedachtnahme auf bestehende „Best Practices“ und vereinbarte neue Praktiken entwickelt, um neue Elemente der Basel II Bestimmungen entsprechend zu berücksichtigen. Sie sollen die Basis für gemeinsame Standards innerhalb der EU bilden. Wichtig ist es, die HLPs im Zusammenhang mit dem allgemeinen Rahmen für risikobasierte Aufsicht zu betrachten und ihren evolutionären Charakter zu berücksichtigen.“ 

Das Konsultationspapier ist in fünf Abschnitte gegliedert und beinhaltet Prinzipien für den Supervisory Review Process und dessen zwei Elemente, den „Internal Capital Adequacy Assessment Process“ (ICAAP) und den „Supervisory Review and Evaluation Process“ (SREP). Die HLPs erklären, was die Aufsichtsbehörden von den Instituten im Zuge der Selbsteinschätzung der Angemessenheit ihrer finanziellen Ressourcen erwarten (ICAAP), und beinhaltet auch Prinzipien für die aufsichtsbehördlichen Obliegenheiten unter dem SREP und deren Umsetzung. 

Da sich der Richtlinientext zur Umsetzung von Basel II derzeit noch im Diskussionsstadium befindet, können auch noch Anpassungen der HLPs und der darin verwendeten Terminologie an den endgültigen Richtlinientext erforderlich sein. Dessen ungeachtet ist CEBS der Ansicht, dass es wichtig ist, interessierte Parteien bereits in diesem Stadium zu konsultieren, um den Dialog und eine transparente Diskussion zwischen Aufsichtsbehörden und Instituten zu fördern. 

CEBS lädt alle ein, bis 31. August 2004 zum Konsultationspapier Stellung zu nehmen () (CP03@c-ebs.org). Die erhaltenen Rückmeldungen (außer dies wird nicht gewünscht ) sowie eine begründete Erklärung aller aufgeworfenen wesentlichen Punkte werden auf der CEBS Website (www.c-ebs.org) veröffentlicht werden. 

Das Konsultationspapier ist unter http://www.c-ebs.org/Consultation_papers/CP03.htm erhältlich.



Hintergrundinformation: 

  1. CEBS wurde durch einen Beschluss der Europäischen Kommission errichtet und nahm seine Tätigkeiten mit 1. Jänner 2004 auf. CEBS wird im Rahmen der Anwendung des “Lamfalussy”-Verfahrens die Funktionen des Level 3 Komitees für den Bankensektor wahrnehmen. CEBS hat daher 
    1. die Kommission zu beraten, insbesondere hinsichtlich der Vorbereitung von Entwürfen für Implementierungsmaßnahmen; 
    2. zur konsistenten Umsetzung der EU-Richtlinien und zur Konvergenz der Aufsichtspraktiken in den EU-Mitgliedstaaten beizutragen; 
    3. die aufsichtliche Kooperation, inklusive den Informationsaustausch, zu fördern.          
  2. CEBS setzt sich aus hochrangigen EU-Repräsentanten der Bankenaufsichtsbehörden und Notenbanken zusammen. Die EU Beitrittsländer werden bis 1. Mai 2004 Bobachterstatus haben. Jene EWR-Länder, die nicht EU Mitgliedsstaaten sind, werden den Sitzungen dauerhaft als Beobachter beiwohnen. 
  3. Den Vorsitz im Ausschuss führt Herr José-María Roldán (Banco de España, Spanien). Der Vorsitzende wird durch einen stellvertretenden Vorsitzenden sowie durch ein Bureau, welches aus drei Mitgliedern des Ausschusses besteht, unterstützt. Das Sekretariat des Ausschusses wird sich in London (UK) befinden.  

 



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