CEBS vertritt die Ansicht, dass es für seine Tätigkeit wesentlich ist, offen und transparent zu agieren sowie Marktteilnehmer, Konsumenten und Endverbraucher von Bankdienstleistungen ausführlich zu konsultieren.
Im Wesentlichen geht das Öffentliche Statement über die Durchführung von Konsultationsverfahren auf folgende Aspekte ein:
- Adressatenkreis
- Gegenstand von Konsultationen
- Modalitäten des Konsultationsverfahrens
- Zeitlicher Rahmen
- Follow-Up Verfahren
- bei der Identifizierung, Beurteilung und Analyse von regulatorischen Fragen und möglichen Lösungen von der Expertise der Marktteilnehmer, Konsumenten und Endverbraucher zu profitieren,
- das Verständnis für die Arbeit des Ausschusses und seine Rolle zu fördern, und
- zwischen allen interessierten und beteiligten Parteien nach Möglichkeit ein gemeinsames Verständnis hinsichtlich geeigneter Regelungen und Aufsichtspraktiken zu erzielen.
CEBS lädt alle interessierten Parteien ein, bis 31. Juli 2004 zu dem im Öffentlichen Statement dargestellten Konsultationsverfahren Stellung zu nehmen (CP01@c-ebs.org). Die eingegangenen Stellungnahmen werden von CEBS sodann veröffentlicht werden (sofern vom betreffenden Teilnehmer am Konsultationsverfahren nicht anders gewünscht); ebenfalls veröffentlicht wird ein Feedback-Dokument, in dem auf die wichtigsten im Rahmen des Konsultationsverfahrens vorgebrachten Punkte eingegangen wird. In weiterer Folge ist geplant, dass CEBS die Endfassung des Öffentlichen Statement formell beschließen wird.
Das Konsultationspapier ist unter www.c-ebs.org abrufbar.
Hintergrundinformation:
- CEBS wurde durch einen Beschluss der Europäischen Kommission errichtet und nahm seine Tätigkeiten mit 1. Jänner 2004 auf. CEBS wird im Rahmen der Anwendung des “Lamfalussy”-Verfahrens die Funktionen des Level 3 Komitees für den Bankensektor wahrnehmen. CEBS hat daher
- die Kommission zu beraten, insbesondere hinsichtlich der Vorbereitung von Entwürfen für Implementierungsmaßnahmen;
- zur konsistenten Umsetzung der EU-Richtlinien und zur Konvergenz der Aufsichtspraktiken in den EU-Mitgliedstaaten beizutragen;
- die aufsichtliche Kooperation, inklusive den Informationsaustausch, zu fördern.
- CEBS setzt sich aus hochrangigen EU-Repräsentanten der Bankenaufsichtsbehörden und Notenbanken zusammen. Die EU Beitrittsländer werden bis 1. Mai 2004 Bobachterstatus haben. Jene EWR-Länder, die nicht EU Mitgliedsstaaten sind, werden den Sitzungen dauerhaft als Beobachter beiwohnen.
- Den Vorsitz im Ausschuss führt Herr José-María Roldán (Banco de España, Spanien). Der Vorsitzende wird durch einen stellvertretenden Vorsitzenden sowie durch ein Bureau, welches aus drei Mitgliedern des Ausschusses besteht, unterstützt. Das Sekretariat des Ausschusses wird sich in London (UK) befinden.