Priorität soll der konsistenten Umsetzung der geplanten EU Richtlinie über die Eigenmittelerfordernisse und der Erreichung aufsichtlicher Konvergenz bei der Durchführung der Richtlinienbestimmungen gegeben werden – so die Schlussfolgerungen bei der ersten Sitzung des CEBS Konsultationspanels, die am 7. Oktober in London stattfand.
Die vorgeschlagene Richtlinie erlaubt es den Mitgliedsstaaten zwischen verschiedenen technischen Lösungen zu wählen, was zur Erhöhung der administrativen Belastung für internationale Bankenorganisationen führen kann. Die Mitglieder des Konsultationspanels begrüßten die Bemühungen von CEBS, die Zahl der nationalen Wahlrechte zu reduzieren, wenngleich weitere Anstrengungen für erforderlich erachtet wurden. Das Panel wird CEBS bei der Identifizierung weiterer Optionen, die im Sinne der Unterstützung grenzüberschreitender Geschäftsaktivitäten gestrichen werden sollten, unterstützen.
Das Panel betonte die Bedeutung von Offenheit und Transparenz in den Konsultationsprozessen. Formelle Konsultationen könnten dahingehend ergänzt werden, dass in einem frühen Arbeitsstadium verstärkt informelle Kontakte und ein Informationsaustausch mit den betroffenen Parteien stattfinden.
Das Panel bestätigte, dass sich im gegenwärtigen Stadium die CEBS-Arbeiten v.a. auf prudentielle Themen konzentrieren sollen, und weniger auf Retail- oder Konsumentenschutzthemen.
CEBS hat das aus Marktteilnehmern und Endverbrauchern bestehende Konsultationspanel errichtet, um Unterstützung bei der Wahrnehmung seiner Funktionen zu erhalten sowie die Effektivität der Konsultationsprozesse zu gewährleisten. Das Panel agiert weiters als „Sounding Board“ für CEBS in strategischen Fragestellungen.
Das Panel misst folgenden Arbeitsbereichen von CEBS große Bedeutung zu: (i) Rationalisierung des Aufsichtsprozesses für grenzüberschreitende Bankengruppen; (ii) aufsichtliche Beurteilung der Kapitaladäquanz von Banken und Wertpapierfirmen (sog. aufsichtliches überprüfungsverfahren) und (iii) Evaluierung der internen Vorgangsweise der Institute bei der Messung des Kreditrisikos und des operationalen Risikos.
Das Konsultationspanel wird von einem Mitglied geleitet werden, das zu einem späteren Zeitpunkt bestimmt werden wird.
Das Konsultationspanel setzt sich aus den folgenden Mitgliedern zusammen, die ihre Funktion in persönlicher Eigenschaft wahrnehmen: Hugo Banziger, Deutsche Bank; Albertus Bruggink, EBIC (Rabobank); Richard Desmond, UNICE; Richard Gossage, Royal Bank of Scotland; Carl-Johan Granvik, Nordea; Siegfried Jaschinski, Landesbank Baden-Württemberg; Michael Kemmer, EBIC (HVB Gruppe); Roman Maszczyk, PKO BP SA; José Maria Méndez, Spanischer Sparkassenverband; João Salqueiro, Portugiesischer Bankenverband; Frédéric Oudea, Societe Generale; Herbert Pichler, Wirtschaftskammer Österreich; Franco Spinelli, Banca Bipop Carire; Antimos Thomopoulos, Bank of Greece; Freddy Van den Spiegel, Fortis; Manfred Westphal, BEUC; Klaus Willerslev-Olsen, Dänischer Bankenverband; weiters werden von FIN-USE noch zwei Mitglieder ernannt werden.
Die Charter des Konsultationspanels ist unter www.c-ebs.org abrufbar. Die Schlussfolgerungen der ersten Sitzung werden in den kommenden Tagen auf die CEBS Website gestellt werden.
Das Committee of European Banking Supervisors (CEBS) setzt sich aus hochrangigen Vertretern der Bankenaufsichtsbehörden und Zentralbanken der EU zusammen. CEBS’ Hauptaufgaben bestehen in der Beratung der Kommission im Bereich von Bankenaktivitäten, in der Unterstützung der konsistenten Implementierung von Gemeinschaftsrichtlinien und der Konvergenz der aufsichtlichen Praktiken sowie in der Förderung aufsichtlicher Kooperation. Vorsitzender des Ausschusses ist José-María Roldán, Generalsekretär ist Andrea Enria.
Presseaussendungen CEBS
Konsultationspanel zur Unterstützung von CEBS bei der Implementierung der neuen Eigenkapitalrichtlinie
Wien, 20. 10. 2004
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