Presseaussendung


OeNB weist Aussagen von Staatssekretär Lopatka betreffend Pensionssystem zurück

16. 7. 2010


Die von Staatssekretär Mag. Reinhold Lopatka mehrfach angesprochenen Kritikpunkte am Pensionssystem der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gehen ins Leere, da die Faktenlage ein differenziertes Bild liefert.

 

Jenes System, das vorsah, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach 35 Dienstjahren, frühestens mit 55 Jahren und mit bis zu 85% ihres Bezuges in den Ruhestand treten konnten, wurde bereits 1993 abgeschafft.

 

Im Jahr 1998 wurde das OeNB-Pensionssystem auf das ASVG-System – ergänzt durch eine Pensionskassenregelung – umgestellt. Für die seit 2007 in die OeNB eintretenden Dienstnehmer wurde die vollständige Harmonisierung mit dem ASVG-System abgeschlossen, indem ein ausschließlich beitragsorientiertes Pensionskassensystem geschaffen wurde, das keine über die Beitragsleistung hinausgehende Leistungsverpflichtung seitens der OeNB vorsieht. Damit wird sich innerhalb der nächsten zehn Jahre die Zahl der den ursprünglichen Dienstbestimmungen unterliegenden und in der OeNB tätigen Dienstnehmer von derzeit rund 480 auf maximal rund 60 Personen reduziert haben.

 

Die von Staatssekretär Lopatka behauptete durchschnittliche monatliche OeNB-Pension in der Höhe von 6.000 Euro ist ebenfalls unzutreffend.

 

Die Medianpension der OeNB betrug 2009 vielmehr rund 65.000 Euro brutto jährlich, also bezog der durchschnittliche OeNB-Mitarbeiter bei 14 Monatspensionen im Jahr brutto rund 4.650 Euro monatlich. In diesem Zusammenhang sollte nicht unerwähnt bleiben, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der OeNB auf Grund der großen Verantwortung und der anspruchsvollen Aufgaben sehr hoch qualifiziert sind – die Akademikerquote liegt bei 40%. In Anbetracht dessen ist die OeNB-Medianpension durchaus mit anderen Berufsgruppen vergleichbar.

 

Das Direktorium der OeNB hat darüber hinaus im Jänner 2010 Vorschläge für eine weitere Reform des historischen Pensionssystems entwickelt, die insbesondere eine Anhebung des Pensionsantrittsalters vorsehen. Hier sind Verhandlungen mit dem Betriebsrat im Rahmen der vertraglichen und rechtlichen Grundlagen im Gange.



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