Die Berichte über die Höhe der Pensionsreserve der OeNB ignorieren den Umstand, dass die OeNB gemäß dem Nationalbankgesetz (NBG), im Gegensatz zu anderen Unternehmen, die Pensionen ihrer pensionierten Mitarbeiter zur Gänze selbst und nicht über das ASVG-System zu zahlen hat. Die Pensionsreserve der OeNB dient daher nicht, wie bei anderen Unternehmen, der Rückstellung für Zusatzpensionen.
Der Bund als Haupteigentümer wie auch der Rechnungshof sollten anerkennen, dass die OeNB ihre Pensionsverpflichtungen beinahe völlig durch bilanzielle Vorsorgen gedeckt hat und dies positive Aspekte mit sich bringt. Nur dadurch ist gewährleistet, dass der Steuerzahler nicht oder nur marginal zur Kasse gebeten wird. Darüber hinaus hat der Bund aus der Pensionsreserve der OeNB bislang profitiert, indem er nicht benötigte Veranlagungserträge in Höhe von insgesamt netto 265 Mio EUR erhalten hat.
Die Aussage, die Pensionsreserve sei Geld des Steuerzahlers ist zurückzuweisen, weil:
sie zur Deckung der Verpflichtung der Bank dient. Die OeNB als unabhängige Zentralbank unterliegt nicht dem Bundesbudget, daher muss sie – und das hat der Gesetzgeber durch die expliziten NBG-Bestimmungen ja so auch vorgesehen – eine Vorsorge bilden. Gäbe es diese weitsichtige Regelung nicht, so würde die Pensionslast voll die Eigentümer treffen.
in der Pensionsreserve sind auch die Mitarbeiterbeiträge enthalten.