Basel II

Die Weiterentwicklung von Basel II


Nach Absolvierung einer weiteren Auswirkungsstudie, der sog. QIS 3, welche samt Qualitätssicherung und Einmeldung bis ins Frühjahr 2003 lief, mündeten die weiteren Fortschritte auf dem Weg zu Basel II bislang in die Ende April 2003 erfolgte Veröffentlichung des dritten und planmäßig letzten Basler Konsultationspapiers (des "CP 3"). Für die inhaltliche Auseinandersetzung mit den neuen Vorschlägen sowie allfällige Stellungnahme war bis Ende Juli Zeit.

Die Veröffentlichung des zeitversetzt parallel erarbeiteten dritten Konsultationspapiers der Europäischen Kommission (das "Brüsseler" CP 3) erfolgte Anfang Juli 2003, es hatte die Vorschläge für eine neue EU-Richtlinie zum Inhalt, welche ihrerseits die Grundlage der zukünftigen nationalen Gesetzgebung betreffend Eigenkapitalausstattung von Kreditinstituten sein wird. Die Begutachtungsphase des EU-Konsultationspapiers endete im Herbst 2003.


Die Weiterentwicklung von Basel II

Gemäß dem Zeitplan wurde der Neue Basler Akkord Ende Juni 2004 veröffentlicht und soll nun plangemäß ab 1. Jänner 2008 in Kraft treten. Der alte Akkord wird dann seine Gültigkeit verlieren und der Neue Basler Akkord wird allein für die Eigenmittelvorschriften international tätiger Banken stehen. Im Hinblick auf die in ihm vereinten Ziele, aber auch die Anstrengungen aller an seiner Entstehung Beteiligten sollte das neue Regelwerk auf jeden Fall ein solcher Meilenstein werden, wie das alte es 20 Jahre zuvor war.

Für Österreich als Mitgliedsstaat der Europäischen Union wird Basel II in Form einer EU-Richtlinie Gültigkeit erlangen, die momentan in einem Parallelprozess erstellt wird. Diese wird in der Folge die Grundlage der nationalen bankaufsichtlichen Gesetzgebung der EU-Mitgliedsstaaten bilden und so unionsweit auf Banken und Wertpapierfirmen Anwendung finden