Nach Absolvierung einer weiteren Auswirkungsstudie, der sog. QIS 3, welche samt Qualitätssicherung und Einmeldung bis ins Frühjahr 2003 lief, mündeten die weiteren Fortschritte auf dem Weg zu Basel II bislang in die Ende April 2003 erfolgte Veröffentlichung des dritten und planmäßig letzten Basler Konsultationspapiers (des "CP 3"). Für die inhaltliche Auseinandersetzung mit den neuen Vorschlägen sowie allfällige Stellungnahme war bis Ende Juli Zeit.
Die Veröffentlichung des zeitversetzt parallel erarbeiteten dritten Konsultationspapiers der Europäischen Kommission (das "Brüsseler" CP 3) erfolgte Anfang Juli 2003, es hatte die Vorschläge für eine neue EU-Richtlinie zum Inhalt, welche ihrerseits die Grundlage der zukünftigen nationalen Gesetzgebung betreffend Eigenkapitalausstattung von Kreditinstituten sein wird. Die Begutachtungsphase des EU-Konsultationspapiers endete im Herbst 2003.
