Die Mitwirkung der Oesterreichischen Nationalbank an der Bankenaufsicht ist nicht neu und erklärt sich sowohl historisch als auch durch den engen Zusammenhang mit den anderen Aufgaben der OeNB. Die Ziele und Aufgaben der OeNB als Zentralbank einerseits und die der Bankenaufsicht andererseits sind zwar nicht identisch; aber auf dem Gebiet des Finanzwesens überschneiden sich geldpolitische und bankenaufsichtliche Aufgaben häufig. Dies gilt unabhängig davon, dass die geldpolitische Entscheidungskompetenz am 1. Januar 1999 auf das Eurosystem/ESZB übergegangen ist. Um Ihre Funktion als Kreditgeber letzter Instanz erfüllen zu können, muss die OeNB in die Analyse und Prüfung der österreichischen Finanzmarktstabilität eingebunden sein.
Aufgrund ihrer Geschäftsbeziehungen mit den österreichischen Kreditinstituten und ihrer Kontakte zu internationalen Institutionen wie dem Internationalen Währungsfonds, der Weltbank oder der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich sowie den anderen Notenbanken (insbesondere jenen des ESZB/ Eurosystems) verfügt die OeNB über weitreichende Kenntnisse des Finanzsektors.
Die Kernaufgaben der FMA sind die Zulassung, Überwachung und – falls erforderlich – Schließung einzelner Kreditinstitute. Darüber hinaus aber kann sie durch Verordnungen Regeln für die Durchführung von Bankgeschäften und Finanzdienstleistungen sowie zur Risikobegrenzung festlegen.
Außerdem muss die FMA Missständen im Kredit- und Finanzdienstleistungswesen entgegenwirken. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn
die Sicherheit der den Instituten anvertrauten Vermögenswerte gefährdet ist (im Sinne des Gläubigerschutzes),
die ordnungsmäßige Durchführung der Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen beeinträchtigt wird (z. B. negative Entwicklungen beim Zahlungsverkehr) oder
erhebliche Nachteile für die Gesamtwirtschaft gegeben sind.
Die Oesterreichische Nationalbank ist seit dem 1. 1. 2008 für Vor-Ort-Prüfungen und die Analyse von Einzelbanken verantwortlich.
Das bedeutet, dass sie für die laufende Überwachung der Kreditinstitute zuständig ist. Sie erhält außerdem auf Verlangen von der FMA die Daten zu sonstigen Finanzinstituten, was der OeNB die immer wichtiger werdende Analyse von Finanzkonglomeraten erlaubt. Ebenfalls in das Aufgabengebiet der OeNB fallen Routineüberprüfungen von Banken sowie Prüfungen im Anlassfall, wenn Verdachtsmomente vorliegen, oder wenn sie aus Gründen der Finanzmarktstabilität erforderlich sind.
Sollte aus einer Bankenprüfung eine wesentliche Veränderung der Risikolage oder ein Verdacht auf Verletzung von bankaufsichtsrechtlichen Bestimmungen resultieren, teilt die OeNB dies der FMA unverzüglich mit. Neben der Prüftätigkeit vor Ort (On Site) ist die OeNB auch für die Erstellung von Einzelbankanalysen zuständig. Deren Ergebnisse werden der FMA übermittelt und dienen als Input für weitere Analysen. Die Prüf- und Analyseergebnisse der OeNB stellen in der Folge die Grundlage für die hoheitlichen Maßnahmen der FMA dar.
Durch umfassende laufende Analysen und Vor-Ort-Prüfungen gewinnt die OeNB die zur Erüllung bankaufsichtlicher und geldpolitischer Ziele erforderlichen Informationen über die Zahlungsfähigkeit der österreichischen Kreditinstitute. Wesentliche Eckpunkte sind dabei
- die laufende Analyse der einzelnen Kreditinstitute anhand der durch Meldungen oder andere Informationsquellen bekannten Inhalte,
- detaillierte Einschau im Rahmen von Vorortprüfungen bei Kreditinstituten und
- der internationale Meinungsaustausch im Rahmen von CEBS (Committee of European Banking Supervisors) und BSC (Banking Supervision Comittee des Europäischen Systems der Zentralbanken).