Bankenaufsicht

Bankaufsichtliches Meldewesen


Nur eine gut informierte Notenbank kann im Rahmen ihrer aufsichtlichen Agenden den strengen internationalen Anforderungen an ihre Aufgabenerfüllung Stand halten und letztlich zur Stabilität des Finanzplatzes Österreich sowie zum guten Standing aller Marktteilnehmer langfristig erfolgreich beitragen.

 

Die Basis für diese Informationen stellt das risikoorientierte Meldewesen (ROM) dar, ein Sammelbegriff für bankenstatistische und bankaufsichtliche Meldungen, die eine Grobbeurteilung der Geschäfts- Risiko- und Ertragsentwicklung der österreichischen Banken ermöglichen sollen. Ein Großteil der Meldungen ist bereits europaweit harmonisiert, um auch international tätigen Banken keinen allzu großen Zusatzbelastungen auszusetzen.

 

Dem Meldewesen zugrundeliegende gesetzliche Bestimmungen sind unter Rechtliche Grundlagen im Bereich Finanzmarktstabilität und Basel II/Bankenaufsicht zu finden. Die Meldeinhalte und eine Übersicht über die fachlichen und technischen Meldeanforderungen (Ausweisungsrichtlinien, Schaubilder, Prüfregeln und weitere Informationen) sind unter Meldeservice im Bereich Statistik und Meldeservice beschrieben. In diesem Bereich finden sich auch die Meldebestimmungen zur Großkreditevidenz, die insofern eine Sonderstellung einnimmt, als sie einerseits den Informationsinteressen der Aufsicht Rechnung trägt, als auch vom österreichischen Kreditwesen als wesentliche Serviceleistung verstanden und auch genutzt wird.


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