Bankenaufsicht

Warum Bankenaufsicht? – Notwendigkeit und Zielsetzung


Das Finanzwesen ist ein zentrale Faktor jeder Volkswirtschaft – in seiner Bedeutung für das Funktionieren der Wirtschaft vergleichbar mit dem Blutkreislauf des menschlichen Organismus.

Jede Störung des Geldkreislaufes durch den Ausfall einer oder gar mehrerer Kreditinstitute kann erhebliche Folgeschäden an Unternehmen und deren Arbeitnehmern auslösen.

 

In der Vergangenheit, und insbesondere zu Zeiten der Weltwirtschaftskrise der dreißiger Jahre des 20. Jahrhunderts, kam es wiederholt zu dramatischen Entwicklungen, die ihren Ausgang im geschwundenen Vertrauen auf die Zahlungsfähigkeit von großen Banken nahmen.

Das Resultat waren Einlegeransturm, gestrichene Kreditlinien und je nach betroffenem Land eine unterschiedlich hohe Zahl von Bankenzusammenbrüchen. In der Folge erlebte die Weltwirtschaft eine ihrer größten Krisen.

 

Aufgrund dieser Ereignisse wurden in zahlreichen Ländern gesetzliche Regelungen zur Begrenzung der Risiken aus Bankgeschäften beschlossen. Somit können die 1930er Jahre als die Geburtsstunde der Bankenaufsicht gelten. Auch das aus historischen Gründen für Österreich lange Jahre gültige Reichsgesetz über das Kreditwesen wurde im September 1934 in Deutschland beschlossen. Es hatte in den entscheidenden Passagen nach 1945 als Kreditwesengesetz weiterhin Gültigkeit und wurde erst 1993 vom Bankwesengesetz abgelöst.

 

Aufgabe der Bankenaufsicht ist es den gesetzlichen Aufsichtsnormen im Sinne von Risikoerkennung und Risikobegrenzung zum Durchbruch zu verhelfen, um ein intaktes Geschäftsbankensystem sicherzustellen. Kreditinstitute werden ab dem Beginn ihrer Geschäftstätigkeit laufend beobachtet und es wird versucht, frühzeitig Risikopotentiale zu erkennen,  zu prüfen und zu analysieren. Steuerungsmaßnahmen und Auflagen der Aufsicht müssen mit Augenmaß und größtmöglicher Vertraulichkeit in direktem Dialog mit den einzelnen Marktteilnehmern ins Bewusstsein gerückt werden, um erfolgreich zu sein.

 

Realistischerweise können Bankenkrisen für die Zukunft nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. Eine effiziente Aufsicht kann aber krisenhafte Entwicklungen minimieren und damit das Finanzsystem stärken.



Historische Meilensteine der Bankenaufsicht in Österreich

1921 Einrichtung der Fachkommission für das Bankwesen

1934 Reichsgesetz über das Kreditwesen

1979 Kreditwesengesetz

1979 Novelle des Kreditwesengesetzes

1993 Bankwesengesetz

1996 Umsetzung der Großkredit-, Konsolidierungs-, Einlagensicherungs- und Kapitaladäquanz-RichtlinIe

2007 Inkrafttreten von Basel II

2008 Reform der Finanzmarktaufsicht


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